Das Frühjahr dazu nutzen, den Garten aufzuarbeiten
Ein Garten ist nicht nur Erholung – er muss auch entsprechend gepflegt werden. Besonders fallen im Frühjahr Arbeiten an, da sich wahrscheinlich über die Vormonate hinweg so einiges angestaut hat, was verschönert werden muss.
Auf der anderen Seite ist die Pflege eines Gartens natürlich auch eine schöne und entspannende Tätigkeit, da Sie an der frischen Luft sind und obendrein auch noch das Ergebnis bewundern können, welches Sie in Ihrem Garten erreicht haben.
Welche Gartenarbeiten kann man im Frühjahr erledigen?
Es ist nicht jeder Garten gleich, und angesichts dessen gibt es natürlich auch keine bestimmte Vorgehensweise. Jedoch werden sich über die Monate zuvor so einige Sachen im Garten angesammelt haben, die entfernt werden müssen. Dazu gehört etwa das Einsammeln von Laub und Ästen, welche auf Ihrem Grundstück gefallen sind.
Sträucher und Hecken können Sie ebenfalls zurückschneiden, damit sich neue Triebe entwickeln können. Ebenfalls sind vielleicht noch vom Vorjahr alte verblühte Pflanzen in der Erde, die Sie auspflanzen und entsorgen können. Und siehe hier – Nachdem das Grobe erst einmal erledigt ist, kann man sich mit den Feinheiten beschäftigen.
Welche Vorbereitungen für neue Pflanzen können noch erledigt werden?
Wer sich nun einen guten Überblick über seinen Garten verschafft hat, dem sind eventuell bei der Arbeit Ideen in den Sinn gekommen, die den Garten entsprechend verschönern können. So kann etwa Erde für Pflanzen aufgeschüttet oder aber Löscher gegraben werden, die für neue Bäume oder Sträucher gedacht sind.
Dies sieht nicht nur schön und gemütlich aus, je nachdem, wie Ihr Grundstück gelegen ist, bieten neue angelegte Hecken, Sträucher und Bäume auch einen wirkungsvollen Sichtschutz und im Sommer genügend Schatten. Werden die Blumenbeete ebenfalls schon mal vorbereitet, sieht es nicht nur schön ordentlich aus bei Ihnen, Sie haben auch nicht mehr so viel Arbeit, wenn Sie dann die bevorzugten Pflanzen besorgen und einpflanzen.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)